Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB)

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet durch eine Beurteilung die arbeitsbedingten Gefahren zu ermitteln und Schutzmaßnahmen abzuleiten (ArbSchG §5). Diese Aufgaben werden im Normalfall durch die Arbeitssicherheit übernommen.

So wird beispielsweise Lärm gemessen und als mögliche Folge, nach dem „TOP“-Prinzip, Gehörschutz an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgegeben.

Seit 2013 hat der Gesetzgeber nun auch den Aspekt „Psychische Belastungen“ aufgenommen. Hintergrund ist die Zunahme an psychischen Erkrankungen.

Nun können „Psychische Belastungen“ nicht so einfach wie Lärm gemessen werden. Hierzu gibt es verschiedene Verfahren, wie eine Mitarbeiterbefragung, Beobachtungsinterviews oder moderierte Analyseworkshops.

Erprobtes Vorgehen!

Gemeinsam mit einem unserer Kunden haben wir BGM-Lotsen ein moderiertes Verfahren entwickelt, welches die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, pragmatisch sowie effektiv ist und zugleich die Mitarbeiter gut einbindet, ohne zu viel Ressourcen zu binden!

Gerne lotsen wir auch Sie durch das Thema „Psychische Gefährdungsbeurteilung“.